Das österreichische Landesverwaltungsgericht Steiermark hat Medienberichten zufolge in einer Entscheidung vom 16. Februar 2022 erneut einen Pushback an der österreichisch-slowenischen Grenze festgestellt. Die österreichische Polizei habe mündlich vorgebrachte Asylbegehren ignoriert, was sowohl österreichisches als auch internationales Recht gebrochen habe und in „gröblicher Außerachtlassung“ des faktischen Abschiebungsschutzes rechtswidrig gewesen sei. Das Gericht hatte bereits im Juli 2021 einen solchen Pushback durch österreichische Behörden festgestellt.
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