Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Mönch, der in seiner Abtei Kirchenasyl gewährt hatte und deshalb wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angeklagt war, am 25. Februar 2022 auch im Revisionsverfahren freigesprochen (Az. 1 Cs 882 Js 16548/20). Das Gericht verneinte Pressemitteilungen zufolge bereits die Strafbarkeit des Verhalten des Mönchs, während das erstinstanzlich befasste Gericht noch einen Entschuldigungsgrund bemüht hatte. Nach Ansicht des BayObLG habe der Mönch sich nicht strafbar gemacht, weil er dem Flüchtling zu einem Zeitpunkt Kirchenasyl gewährt hatte, als sich dieser noch legal in Deutschland aufhielt, und sei er nicht dazu verpflichtet gewesen, das Kirchenasyl später aktiv zu beenden.
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