Verfahren zur Bedeutung von Art. 13 GG bei Abschiebungen anhängig

Mit Beschluss vom 21. Februar 2022 (Az. 3 N 196/21) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren zugelassen, in dem es um die Frage geht, ob § 58 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Lichte des Art. 13 GG dahingehend auszulegen ist, dass für ein Betreten von Wohnungen zum Ergreifen einer abzuschiebenden Person ein richterlicher Beschluss für eine Durchsuchung erforderlich ist, wenn die Behörde in einer ex-ante-Betrachtung von der Notwendigkeit, Suchhandlungen vorzunehmen ausgehen oder zumindest mit solchen ernstlich rechnen muss. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Rechtswidrigkeit des Betretens und Durchsuchens des Zimmers festgestellt, weil es sich um eine Wohnungsdurchsuchung gehandelt habe, für die entgegen § 58 Abs. 8 AufenthG keine richterliche Anordnung vorgelegen habe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871