Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 24. März 2022 (Az. 5 L 199/22.A) die Dublin-Überstellung einer Familie nach Ungarn für rechtswidrig gehalten, weil es wesentliche Gründe für die Annahme gebe, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für die Antragsteller in Ungarn systemische Schwachstellen aufweisen.
Schreibe einen Kommentar