Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Bestrebungen der britischen Regierung, Asylsuchende aus verschiedenen Ländern ohne Prüfung ihres Schutzersuchens nach Ruanda abzuschieben, durch eine am 14. Juni 2022 erlassene vorläufige Maßnahme (Az. 28774/22) verhindert, über die er in einer Pressemitteilung berichtet.
Der EGMR geht davon aus, dass Asylsuchende in Ruanda keinen Zugang zu einem fairen und umfassenden Asylverfahren haben werden und dass es keinen rechtlich verbindlichen Mechanismus gebe, Asylsuchende in Ruanda zu schützen und ihre Rückkehr in das Vereinigte Königreich sicherzustellen, sollten britische Gerichte später die Rechtswidrigkeit ihrer Abschiebung feststellen. Er bezog sich dabei insbesondere auf Einschätzungen des UNHCR, der die Pläne der britischen Regierung wenig überraschend rundheraus ablehnt, und hat am 15. Juni 2022 in einer weiteren Pressemitteilung über fünf weitere Anträge von Asylsuchenden berichtet, die ebenfalls nach Ruanda abgeschoben werden sollten.
Die britische Regierung denkt derweil zwar nicht ernsthaft über einen Ausstieg aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nach, wohl aber darüber, vorläufigen Maßnahmen gemäß Art. 39 der EGMR-Verfahrensordnung künftig die innerstaatliche Geltung zu versagen.
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