In zwei Urteilen vom 8. März 2022 (Az. 6 K 1405/18 We) und vom 7. April 2022 (Az. 6 K 1113/19 We) hat das Verwaltungsgericht Weimar entschieden, dass Asylanträge von Familien mit Kindern, denen zuvor in Rumänien internationaler Schutz zuerkannt wurde, derzeit nicht gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden dürfen, weil davon auszugehen sei, dass solchen Personen vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls die ernsthafte Gefahr einer Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK drohe. Die Urteile setzen sich ausführlich mit der Situation von Schutzberechtigten in Rumänien auseinander.
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