Das Landgericht Würzburg hat einem Medienbericht zufolge am 14. Juli 2022 eine Ordensschwester in zweiter Instanz vom Vorwurf freigesprochen, durch Gewährung von Kirchenasyl in zwei Fällen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet zu haben. Bereits im Februar 2022 hatte das Bayerische Oberste Landesgericht in einem ähnlich gelagerten Verfahren auf Freispruch entschieden (Urteil vom 25. Februar 2022, Az. 201 StRR 95/21).
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