Keine Dublin-Überstellung von Familien mit Kindern nach Polen

Es bedarf einer Aufklärung in der Hauptsache, ob auch Antragsteller mit minderjährigen Kindern, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Polen (zurück)überstellt werden, inhaftiert werden und wenn ja, welche Bedingungen dann in den Haftzentren für diese Gruppe der Antragsteller genau gelten, meint das Verwaltungsgericht Minden in seinem Beschluss vom 5. September 2022 (Az. 12 L 599/22.A). In Polen würden neben erwachsenen Asylbewerbern auch Kinder aus einer Reihe von Gründen (z.B. Identitätsabklärung, Fluchtgefahr, Sicherheitsgründe) inhaftiert, laut NGOs herrschten in den Haftzentren keine kindgerechten Unterbringungsbedingungen. Die Inhaftierung von Kindern werde automatisch und ohne individuelle Bewertung ihrer Situation und Bedürfnisse und ohne Anhörung der Kinder angeordnet. Medizinische und psychologische Untersuchungen fänden nicht statt, stattdessen stützten sich die Gerichte auf die von den Grenzschutzbeamten vorgelegten Dokumente.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871