Menschenrechtswidrige Behandlung bei Inhaftierung an tschechischem Flughafen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2022 (Az. 9264/15, B.Ü. gg. Tschechische Republik) festgestellt, dass Tschechien das Recht eines Asylsuchenden aus Art. 3 EMRK verletzt hat, weil es den Vorwürfen des Betroffenen, während seiner Inhaftierung an einem tschechischen Flughafen misshandelt worden zu sein, nur unzureichend nachgegangen ist. Unter anderem sei der Betroffene nicht über die Ergebnisse der auf Grund seiner Vorwürfe durchgeführten Ermittlungen informiert worden und wurde ihm Einblick in die Ermittlungsunterlagen verweigert, weil dies im tschechischen Recht generell nicht vorgesehen sei. Eine solche Beschränkung des Rechts eines Betroffenen auf Zugang zu Ermittlungsunterlagen, die durch das Fehlen einschlägiger Garantien im innerstaatlichen Rechtsrahmen ermöglicht wird, sei unverhältnismäßig und entspreche nicht dem Erfordernis eines effektiven Zugangs zum Verfahren im Sinne von Art. 3 EMRK.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871