Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz auch ohne Dublin-Zuständigkeit

Rechtsanwalt Marcel Keienborg berichtet in seinem Blog über das von ihm erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. Juli 2022 (Az. 13 K 2779/21.A), in dem das Gericht angenommen hat, dass ein Anspruch auf Gewährung von Familienasyl oder Familienflüchtlingsschutz dazu führt, dass Deutschland verpflichtet ist, sein Selbsteintrittsrecht aus Art. 17 Dublin-III-Verordnung auszuüben.

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ISSN 2943-2871