Das Bezirksgericht Den Haag (Niederlande) hat in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2022 (Az. C/09/633760 KG ZA 22-733) in einem Eilverfahren einer Klage des niederländischen Flüchtlingsrats (Vluchtelingenwerk Nederland) weitgehend stattgegeben und den niederländischen Staat dazu verpflichtet, Asylsuchende in den Niederlanden auf menschenwürdige Weise unterzubringen. Was dies konkret bedeute, werde durch die im europäischen Kontext festgelegten Normen bestimmt, die derzeitige Aufnahme in der Aufnahmeeinrichtung in Ter Apel und in den (Krisen-)Notaufnahmestellen entspreche in einigen Punkten nicht diesen Standards. Der Antrag, den niederländischen Staat zu verpflichten, Asylsuchende in gleicher Weise wie ukrainische Flüchtlinge unterzubringen, wurde hingegen abgelehnt.
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