Verfassungsrechtliche Zweifel an Beschäftigungsverbot für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten

Das Verwaltungsgericht Köln äußert, wenngleich in einem Obiter Dictum, in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2022 (Az. 5 K 5085/21) verfassungsrechtliche Zweifel an der Regelung des § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG, wonach Staatsangehörigen eines sicheren Herkunftsstaates die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden darf, wenn sie erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben und im Besitz einer Duldung sind. Die Regelung könne in besonderen Fallkonstellationen zu verfassungsrechtlich nicht tragbaren Ergebnissen führen, etwa im Falle von alleinerziehenden Elternteilen. Könne § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG unter Zuhilfenahme der sonstigen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes nicht verfassungskonform ausgelegt werden, müsse das Gericht die Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG vorlegen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871