Das Verwaltungsgericht Kassel hat in seinem Urteil vom 30. Januar 2023 (Az. 7 K 4212/17.KS.A) entschieden, dass einer ehemaligen Ortskraft aus Afghanistan die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Dies habe regelmäßig zu erfolgen, so das Verwaltungsgericht, wenn die Tätigkeit der Ortskraft für die Taliban ohne Weiteres wahrnehmbar sei. Dies sei etwa dann der Fall, wenn über einen nicht nur unerheblichen Zeitraum ein direktes Beschäftigungsverhältnis nicht nur als Subunternehmer zu einer westlichen Einrichtung bestanden habe, weil dann grundsätzlich auch eine für die Taliban zu erlangende Dokumentation der Tätigkeit existiere.
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