Jobcenter gegen Jobcenter

§ 23a Abs. 3 AufenthG sieht bei einer Aufenthaltsgewährung durch eine Härtefallkommission vor, dass der Sozialhilfeträger, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, nach Wegzug des Ausländers in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialhilfeträgers diesem anderen Sozialhilfeträger für bis zu drei Jahre die Kosten für die Gewährung von Sozialhilfe erstatten muss. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 14. Februar 2023 (Az. 3 A 161/22). In dem Verfahren war der ursprünglich zuständige Sozialhilfeträger zur Kostenerstattung verurteilt worden, und das zu Recht, meint das OVG. Insbesondere sei § 23a Abs. 3 AufenthG nicht rechtswidrig, wie der beklagte Sozialhilfeträger angenommen habe, und beziehe sich auch nicht nur auf die Kostenerstattung bei Wegzug des Ausländers in ein anderes Bundesland.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871