Keine Klagerücknahme gegen den Willen des minderjährigen Betroffenen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat laut einer am 25. Mai 2023 bei Twitter veröffentlichten Information einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem asylgerichtlichen Verfahren richtete. Die teilweise auf Twitter veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hält es offenbar für möglich, dass die Rücknahme einer Asylklage durch einen Vormund ohne Zustimmung des unter Vormundschaft stehenden Minderjährigen unwirksam sein könnte, weil ein möglicher Verstoß gegen das unter anderem aus Art. 24 GRCh folgende Recht des Minderjährigen auf Beteiligung nicht nur im Innenverhältnis zwischen Vormund und Mündel wirke, sondern möglicherweise auch im Außenverhältnis auf die erklärte Klagerücknahme durchschlage.

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ISSN 2943-2871