Grundsätzliche Klärung der Situation vulnerabler Schutzberechtigter in Italien

Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat in seinem Beschluss vom 31. Mai 2023 (Az. 2 ZKO 355/22) die Berufung in einem Verfahren zugelassen, in dem die Situation anerkannt schutzberechtigter vulnerabler Personen bei einer Überstellung nach Italien im Raum steht. Eine mögliche Verletzung der Rechte dieser Personen aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh sei einer grundsätzlichen Klärung zugänglich. Ergebe sich wie im entschiedenen Verfahren die Vulnerabilität eines Mitglieds eines Familienverbands bereits aus seinem Alter, so handele es sich um eine durch allgemeine Merkmale beschreibbare Personengruppe. Die aufgeworfene Frage, ob vulnerablen Personen, die in Italien bereits internationalen Schutz erhalten haben, bei ihrer Rückkehr dorthin eine erniedrigende oder unmenschliche Behandlung drohe, werde von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten unterschiedlich beantwortet.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871