Vortrag zu Erkrankungen muss berücksichtigt werden

Trägt der Kläger in einem asylgerichtlichen Verfahren ausführlich zu seinen Erkrankungen und zur Erreichbarkeit einer Behandlung im Herkunftsland vor, insbesondere in finanzieller Hinsicht, muss das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung auf diesen Aspekt eingehen, sagt das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 26. Julil 2023 (Az. 2 LA 31/20). Tue das Verwaltungsgericht das nicht und ergebe sich auch aus dem Bundesamtsbescheid nichts zu einem solchen Aspekt, sei der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei geklärt, dass sich die Gefahr einer drohenden wesentlichen Verschlimmerung einer Erkrankung aufgrund zielstaatsbezogener Umstände alsbald nach der Rückkehr des Ausländers im Einzelfall auch daraus ergeben könne, dass der erkrankte Ausländer eine an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Behandlung tatsächlich beispielsweise aus finanziellen Gründen nicht erlangen könne.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871