Klage gegen EU-Türkei-Abkommen eingereicht

Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter die niederländische Sektion von Amnesty International, haben den niederländischen Staat im April 2024 wegen seiner Mitwirkung am Abschluss und an der Aufrechterhaltung des EU-Türkei-Abkommens von 2016 verklagt. In dem Abkommen wurde vereinbart, dass Asylsuchende, die aus der Türkei auf die griechischen Inseln in der Ägäis gelangen, wieder in die Türkei abgeschoben werden sollen, und gleichzeitig für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten syrischen Flüchtling ein anderer syrischer Flüchtling aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Der niederländische Staat sei für die menschenrechtswidrige Behandlung von Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln unter anderem deswegen mitverantwortlich, weil die Niederlande zum Zeitpunkt des Abschlusses des EU-Türkei-Abkommens den EU-Ratsvorsitz innegehabt hätten und sich als „Architekt“ des Abkommens betrachteten, ihr die schwerwiegenden Mängel im griechischen Asyl- und Aufnahmesystem bewusst gewesen seien und sie in dem Wissen gehandelt hätten, dass es klare Hinweise darauf gab, dass die Türkei beim Abschluss des Abkommens die Anforderungen der EU selbst an sichere Drittländer nicht erfüllen würde. Die Erfolgsaussichten der Klage werden derweil eher skeptisch beurteilt.

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ISSN 2943-2871