Keine Gruppenverfolgung von Kurden oder Aleviten in der Türkei

Weder kurdische Volkszugehörige noch Aleviten sind in der Türkei wegen ihrer Volkszugehörigkeit bzw. Religionszugehörigkeit gruppenverfolgt, sagt das Oberverwaltungsgericht Bautzen in seinem Urteil vom 6. März 2024 (Az. 5 A 3/20.A). Es sei nicht ersichtlich, dass kurdische Volkszugehörige allein aufgrund ihrer Anwesenheit in den Kurdengebieten im Osten der Türkei oder im übrigen Staatsgebiet der Türkei beachtlich wahrscheinlich gefährdet seien, Opfer flüchtlingsschutzrechtlich relevanter Übergriffe zu werden. Dies gelte für Aleviten ebenso, weil es auch bei an die alevitische Religionszugehörigkeit anknüpfenden Verfolgungshandlungen an der erforderlichen Verfolgungsdichte fehle und etwaige Verfolgungshandlungen nur einen kleinen Teil der Aleviten beträfen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871