Heirat in der Videokonferenz unwirksam

In seinem Urteil vom 29. August 2024 (Az. 6 B 1/24) informiert das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg darüber, dass eine Eheschließung im Rahmen einer Videokonferenz unwirksam ist, wenn einer der Verlobten sich dabei in Deutschland aufhält. Dann nämlich befinde sich der Ort der Eheschließung zumindest auch im Inland und liege somit eine Inlandseheschließung im Sinne von Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB vor, die nur bei Mitwirkung eines Standesbeamten (§ 1310 BGB) und nur bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Eheschließenden (§ 1311 BGB) wirksam sei. Ein Visum zum Familiennachzug könne darum nicht unter Verweis auf eine solche Eheschließung erteilt werden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871