Vernichtung von Pushback-Beweisen an den EU-Außengrenzen

Wie funktioniert das eigentlich, dass sich die Opfer von Pushbacks an den EU-Außengrenzen mit rechtlichen Mitteln wehren und ganz am Ende der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil spricht? Schließlich sind die Betroffenen nach einem Pushback in aller Regel in einem Staat außerhalb der EU gestrandet? Wie können sie beweissicher dokumentieren, dass sie von einem Pushback betroffen waren? Wie versuchen Staaten möglicherweise, eine solche Dokumentation zu verhindern, z.B. indem Beweise „verschwinden“, und wie reagiert der Gerichtshof auf solche Versuche? Das sind durchaus spannende Fragen, denen zwei Forscherinnen nachgegangen sind. Ihre Forschungsergebnisse haben sie in einem (langen) Aufsatz The Politics of Legal Facts: The Erasure of Pushback Evidence from the European Court of Human Rights zusammengefasst, in einem parallelen Blogbeitrag What’s beneath the iceberg in M.A. and Z.R. v Cyprus? The erasure of pushback evidence at borders erläutern sie staatliche Beweisvereitelungsstrategien am Beispiel des kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Oktober 2024 im Verfahren M.A. und Z.R. gg. Zypern (Az. 39090/20), in dem es um einen Pushback an der zyprischen Küste im September 2020 ging (siehe HRRF-Newsletter Nr. 166).

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ISSN 2943-2871