Vernichtung von Pushback-Beweisen an den EU-Außengrenzen

Wie funktioniert das eigentlich, dass sich die Opfer von Pushbacks an den EU-Außengrenzen mit rechtlichen Mitteln wehren und ganz am Ende der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil spricht? Schließlich sind die Betroffenen nach einem Pushback in aller Regel in einem Staat außerhalb der EU gestrandet? Wie können sie beweissicher dokumentieren, dass sie von einem Pushback betroffen waren? Wie versuchen Staaten möglicherweise, eine solche Dokumentation zu verhindern, z.B. indem Beweise „verschwinden“, und wie reagiert der Gerichtshof auf solche Versuche? Das sind durchaus spannende Fragen, denen zwei Forscherinnen nachgegangen sind. Ihre Forschungsergebnisse haben sie in einem (langen) Aufsatz The Politics of Legal Facts: The Erasure of Pushback Evidence from the European Court of Human Rights zusammengefasst, in einem parallelen Blogbeitrag What’s beneath the iceberg in M.A. and Z.R. v Cyprus? The erasure of pushback evidence at borders erläutern sie staatliche Beweisvereitelungsstrategien am Beispiel des kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Oktober 2024 im Verfahren M.A. und Z.R. gg. Zypern (Az. 39090/20), in dem es um einen Pushback an der zyprischen Küste im September 2020 ging (siehe HRRF-Newsletter Nr. 166).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871