Kein Flüchtlingsschutz bei Gefahr für die nationale Sicherheit

In seinem Urteil vom 27. Februar 2025 (Rs. C-454/23) hat der Europäische Gerichtshof erläutert, wie der Begriff der „stichhaltigen Gründe“ für die Annahme einer Gefahr für die Sicherheit eines EU-Mitgliedstaats zu interpretieren ist, die gemäß Art. 14 Abs. 4 Buchst. a und Abs. 5 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95 dazu führen kann, einem Flüchtling die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen oder vorzuenthalten. Die Bezugnahme in der EU-Qualifikationsrichtlinie auf „stichhaltige Gründe“ lasse den Mitgliedstaaten einen großen Beurteilungsspielraum, der die in Art. 1 Abschnitt F GFK oder Art. 33 Abs. 2 GFK definierten Schweregrade nicht erreichen müsse. Allerdings impliziere die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Ablehnung ihrer Zuerkennung nach Art. 14 Abs. 4 bzw. Art. 14 Abs. 5 der Richtlinie noch keine Stellungnahme zu der gesonderten Frage, ob diese Person in ihr Herkunftsland abgeschoben werden dürfe oder nicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871