Das Bundesverwaltungsgericht hat die Volltexte von zwei seiner Entscheidungen bereitgestellt, über die hier bereits berichtet wurde, nämlich seinen Beschluss vom 27. Februar 2025 (Az. 1 C 18.23), da ging es um einen Vorlagebeschluss nach Art. 267 AEUV zur Reichweite der Freizügigkeitsberechtigung von EU-Doppelstaatern, und sein Urteil vom 24. März 2025 (Az. 1 C 5.24) zu den Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen EU-Mitgliedstaat für das deutsche Asylverfahren.
In zwei weiteren Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger zurückgewiesen. Es ging einmal (Beschluss vom 13. Mai 2025, Az. 1 B 35.24) um ein Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV, und einmal (Beschluss vom 14. Mai 2025, Az. 1 B 34.24) um die Zwangsrekrutierung von Wehrpflichtigen in Tschetschenien.
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