Zurückweisungen gar keine Zurückweisungen?

Der Spiegel berichtet am 7. Juli 2025 (Paywall) über drei neue Klagen gegen Zurückweisungen Schutzsuchender an deutschen Grenzen. Eine Klage sei noch am Verwaltungsgericht Aachen anhängig, während die Bundespolizei die Kläger in den beiden anderen Verfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und beim Verwaltungsgericht München jeweils klaglos gestellt haben soll.

Der Spiegel-Artikel weiß zu berichten, dass die Bundespolizei die zwei Zurückweisungsbescheide offenbar deshalb aufgehoben und die Kläger klaglos gestellt habe, weil die Kläger gar nicht in Grenznähe aufgegriffen wurden, wie § 15 Abs. 1 AufenthG dies aber voraussetzt („an der Grenze“). Ein Schelm, wer dabei auch an Zurückweisungsstatistiken denkt.

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ISSN 2943-2871