Das Verwaltungsgericht Leipzig hat einem Bericht des RAV zufolge am 30. Juli 2025 die Abschiebung eines Mannes nach Afghanistan vorläufig untersagt, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Folgeantrag abgelehnt und der sächsische Innenminister zuvor von Rechtsmissbrauch gesprochen hatte.
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