In seinem Beschluss vom 20. August 2025 (Az. 1 BvR 673/25) hat das Bundesverfassungsgericht schon wieder eine Kostenentscheidung des Sozialgerichts Darmstadt wegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot aufgehoben. Das Sozialgericht habe eine Kostenerstattung nach Erledigung der Hauptsache abgelehnt, weil die Klägerin und Beschwerdeführerin gleichzeitig mehrere Gerichtsverfahren gegen den beklagten Landkreis geführt habe. Diese Erwägung des Sozialgerichts sei objektiv nicht nachvollziehbar.
Es handelt sich offensichtlich um eine Parallelentscheidung zu dem sehr ähnlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2025, auf den das Gericht jetzt auch verweist.
Schreibe einen Kommentar