Vermischte Nachrichten KW 2/2026

Es passiert in jeder Woche so viel, darum gibt es die Kurznachrichten ab jetzt gebündelt:

  • Ungarn hat Mitte Dezember 2025 vor dem Gericht der Europäischen Union eine Staatshaftungsklage gegen den Europäischen Gerichtshof erhoben (Rs. T-855/25), weil der Gerichtshof in seinem im Juni 2024 ergangenen Urteil wegen der ungarischen Missachtung des europäischen Asylrechts unverhältnismäßig hohe Strafzahlungen gegen Ungarn verhängt und überdies die Verfahrensrechte Ungarns missachtet habe.
  • Die Europäische Asylagentur (EUAA) hat Ausgabe 4/2025 ihres vierteljährlichen, thematisch gegliederten Updates zur Asylrechtsprechung in der Europäischen Union veröffentlicht, das auf 52 Seiten den Zeitraum September bis November 2025 abdeckt.
  • Die taz berichtet am 19. Dezember 2025, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schutzsuchende aus Pakistan derzeit nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteile, und dass vermutet werde, dass dies mit der „zu positiven“ Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Trier zusammenhänge.
  • In einem neuen Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof (Rs. C-675/25) fragt ein niederländisches Gericht, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen im Vorfeld von Dublin-Überstellungen umfassend geprüft werden müssen oder ob eine bloße Reisefähigkeitsprüfung ausreichend ist.
  • In einem weiteren neuen Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof (Rs. C-706/25) fragt ein italienisches Gericht, ob Italien das Migrationsabkommen mit Albanien überhaupt abschließen durfte oder ob nicht vielmehr eine ausschließliche Zuständigkeit der EU für solche Abkommen besteht, und ob das Abkommen ansonsten mit EU-Recht vereinbar ist.
  • Es wird über eine systematisch rechtswidrige Verwaltungspraxis des Berliner Landesamts für Einwanderung bei der Erteilung von Niederlassungserlaubnissen und Blauen Karten EU berichtet und angeregt, ebenso systematisch Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht zu erheben.
  • Anerkannte Flüchtlinge dürfen gemäß § 53 Abs. 3a AufenthG nur bei Vorliegen zwingender Gründe für die nationale Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ausgewiesen werden; eine einzige Teilnahme an einer vier Jahre zurückliegenden, elfköpfigen Demonstration für eine Freilassung von PKK-Führer Abdullah Öcalan ist von solchen Gründen „weit entfernt“, so das Verwaltungsgericht Dresden Anfang Dezember 2025.
  • Mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Rs. C-184/24) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Weigerung eines Schutzsuchenden, von einem Unterbringungszentrum in ein anderes Unterbringungszentrum verlegt zu werden, nicht zum vollständigen Wegfall sozialer Leistungen führen darf, sondern höchstens zu verhältnismäßigen Sanktionen.

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ISSN 2943-2871