Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert.

Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“ geäußert. In seinen Schreiben vom 8. Juli 2026 an die Innenminister Deutschlands, Österreichs, Dänemarks, Griechenlands und der Niederlande fordert er, bei der Umsetzung solcher Zentren die internationalen Menschenrechtsstandards strikt einzuhalten.[2] Eine aus diesen fünf Staaten bestehende Arbeitsgruppe prüft derzeit die Einrichtung solcher Zentren und erwägt Partnerschaften mit Ruanda, Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten, Uganda, Usbekistan, Armenien, Montenegro und Äthiopien.[3]

Bereits im September 2025 hatte O’Flaherty in seinem Report „Externalised asylum and migration policies and human rights“ vor den menschenrechtlichen Risiken externalisierter Asyl- und Migrationspolitiken gewarnt.[4] Nach Auffassung des Kommissars bleiben die Vertragsstaaten auch bei der Übertragung migrationspolitischer Aufgaben auf Drittstaaten an ihre Verpflichtungen aus der EMRK und anderen internationalen Menschenrechtsverträgen gebunden.

In seinen aktuellen Schreiben konkretisiert er diese Einschätzung mit Blick auf die geplanten „Return Hubs“ und formuliert vier zentrale Anforderungen für dessen Einrichtung.[5] Erstens müsse jeder Zusammenarbeit eine umfassende menschenrechtliche Folgenabschätzung vorausgehen, die sowohl direkte als auch indirekte Risiken identifiziert und Maßnahmen zu deren Vermeidung vorsieht. Zweitens seien wirksame und unabhängige Überwachungsmechanismen erforderlich, um die Einhaltung der Menschenrechte fortlaufend zu kontrollieren und Kooperationen bei schwerwiegenden Verstößen gegebenenfalls auszusetzen. Drittens müsse die Zusammenarbeit mit Drittstaaten auf rechtsverbindlichen Vereinbarungen beruhen, die klare und durchsetzbare Menschenrechtsgarantien enthalten.  Viertens fordert der Kommissar größtmögliche Transparenz. Insbesondere Risikobewertungen, Überwachungsberichte und zwischenstaatliche Vereinbarungen sollten veröffentlicht werden, um eine wirksame parlamentarische, gerichtliche und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.

In seinem Antwortschreiben vom 14. Juli 2026 betont Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, dass die Bundesregierung das Ziel teile, migrationspolitische Maßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht, der EMRK und dem Unionsrecht auszugestalten.[6] Zugleich verweist er auf die im Juni 2026 erzielte Einigung über die EU-Rückführungsverordnung. Diese enthalte bereits menschenrechtliche Schutzvorkehrungen für die geplanten Rückführungszentren, darunter Anforderungen an die Achtung der Grundrechte, den Zugang zu Rechtsbehelfen sowie einen Überwachungsmechanismus. Zu den darüber hinausgehenden menschenrechtlichen Anforderungen des Kommissars, insbesondere einer vorgelagerten menschenrechtlichen Folgenabschätzung, rechtsverbindlichen Vereinbarungen mit Drittstaaten sowie weitergehenden Transparenzanforderungen, enthält das Antwortschreiben keine weiteren Ausführungen.


[1] Leonie Rohmann, Menschenrechtsexpert*innen warnen vor Unvereinbarkeit der EU-Rückführungsverordnung mit internationalem Menschenrechtsschutz, hrrf.de, 17.6.2026.

[2] Menschenrechtskommissar des Europarats, Austria, Denmark, Germany, Greece and the Netherlands should put in place strict human rights guardrails in their plans for ‘return hubs’, 16.7.2026.

[3] Elena Becatoros (AP News), Greece working with another 4 European countries to set up migrant deportation hubs outside EU, 18.2.2026; Emma Wallis (Info Migrants), EU reported to be considering 12 possible countries to site migrant ‚return hubs‘, 4.9.2026.

[4] Michael O’Flaherty, Menschenrechtskommissar des Europarats, Externalised asylum and migration policies and human rights law, 4.9.2025.

[5] Michael O’Flaherty, Menschenrechtskommissar des Europarats, Brief an den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, 8.7.2026.

[6] Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister, Antwortschreiben an Michael O’Flaherty, Menschenrechtskommissar des Europarats, 14.7.2026.

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ISSN 2943-2871