Vermischte Nachrichten KW 44/2026

  • Die Europäische Kommission hat am 27. Oktober 2026 zwei Gesetzesvorschläge vorgestellt, mit denen die EU-Grenzschutzagentur Frontex gestärkt werden und ihr Aufgabenbereich unter anderem in Richtung eines letztlich global tätigen Abschiebedienstleisters erweitert werden soll; die Rolle des Frontex-Grundrechtebeauftragten soll dagegen geschwächt werden. Unter anderem Amnesty International hat die Vorschläge scharf kritisiert.
  • Das am 27. Oktober 2026 verkündete Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes ist bereits am 28. Oktober 2026 in Kraft getreten und hat in einem neuen § 71 Abs. 3a AufenthG erweiterte Befugnisse der Bundespolizei zur Beantragung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam gebracht.
  • Der HRRF-Shop macht eine kurze Pause und ist am 9. November 2026 wieder da. Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Sie eine Textausgabe bestellt haben oder noch bestellen wollen.

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  • Kluth, Maor, Kurzidem, Einführung in das reformierte Gemeinsame Europäische Asylrecht

    Zugegeben: Es ist für den Rezensenten in aller Regel einfacher als für die Autoren des zu rezensierenden Werks, und diese Rezension bildet keine Ausnahme. Dass es auch mehr als ein Vierteljahr nach dem Beginn der Anwendbarkeit des neuen GEAS-Rechts noch immer kaum monographische Darstellungen zum neuen Recht gibt und dass bereits länger angekündigte Titel sich… Weiterlesen..

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871