In seinem Urteil vom 17. Juli 2025 (Az. 38776/21, Y.K. gegen Kroatien) sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der erzwungenen Ausreise eines türkischen Staatsangehörigen aus Kroatien eine Verletzung der verfahrensrechtlichen Anforderungen des Refoulement-Verbots nach Art. 3 EMRK. Zugleich stellte der Gerichtshof auch einen Verstoß gegen das Recht auf wirksame Beschwerde nach Art. 13 iVm Art. 3 EMRK fest. Im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht hat Charlotte Staron eine Zusammenfassung dieses Urteils erarbeitet, die von Johanna Mantel und Matthias Lehnert redigiert sowie um eine Analyse ergänzt wurde und die jetzt im HRRF-Blog gelesen werden kann.



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