Keine menschenrechtswidrige Aufnahmesituation von anerkannten Flüchtlingen in Griechenland

Das Bundesverwaltungsgericht informiert in einer Pressemitteilung vom 16. April 2025 über seine zwei noch nicht im Volltext vorliegenden Urteile vom selben Tag (Az. 1 C 18.24 und 1 C 19.24), in denen es im Wege der Tatsachenrevision entschieden hat, dass nicht-vulnerablen anerkannten Flüchtlingen in Griechenland keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation droht. Es sei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass nach Griechenland zurückkehrende arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge männliche Schutzberechtigte dort in eine extreme materielle Notlage geraten würden, die es ihnen nicht erlaube, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen. Schutzberechtigte könnten zumindest in temporären Unterkünften oder Notschlafstellen mit grundlegenden sanitären Einrichtungen unterkommen, die unter anderem auf kommunaler Ebene und durch nichtstaatliche Hilfsorganisationen betrieben würden. Ihre weiteren Grundbedürfnisse einschließlich Ernährung könnten sie durch eigenes Erwerbseinkommen decken, anfänglich jedenfalls in der sogenannten Schattenwirtschaft, zu dem gegebenenfalls Unterstützungsleistungen der genannten Stellen hinzutreten würden. Eine medizinische Notfall- und Erstversorgung sei ebenfalls gewährleistet.

Diese beiden Urteile stehen in einem gewissen Kontrast zu aktuellen Berichten über die Situation von Schutzberechtigten in Griechenland, etwa von Pro Asyl. Ganz überraschend kommen die Entscheidungen nicht; bereits in seinen Entscheidungen über Tatsachenrevisionen zur Situation von anerkannten Flüchtlingen in Italien Ende 2024 (etwa Urteil vom 21. November 2024, Az. 1 C 23.23) hatte das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass es um Mindestanforderungen gehe, die lediglich am Erfordernis der Wahrung der Menschenwürde orientiert seien und die nicht bereits durch große Armut, eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse oder Schwarzarbeit unterschritten würden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871