Feststellungsklage gegen Binnengrenzkontrolle in zweiter Instanz erfolgreich

Der Verwaltungsgerichtshof München berichtet in einer Pressemitteilung vom 18. März 2025 über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom 17. März 2025 (Az. 10 BV 24.700), wonach die Personenkontrolle eines österreichischen Staatsbürgers an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 rechtswidrig war. In erster Instanz war die Klage vor dem Verwaltungsgericht München noch mit der Begründung als unzulässig abgewiesen worden (Urteil vom 31. Januar 2024, Az. M 23 K 22.3422), dass es am erforderlichen Fortsetzungsfeststellungsinteresse fehle. Das scheint der Verwaltungsgerichtshof nun anders gesehen zu haben; in der Sache hatte bereits das Verwaltungsgericht die Personenkontrolle für rechtswidrig gehalten, weil Binnengrenzkontrollen den Schengener Grenzkodex verletzten, wenn sie fortlaufend mit migrations- und sicherheitspolitischen Aspekten sowie Sekundärmigration begründet würden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871