Anforderungen an Begründung der beantragten Dauer der Abschiebungshaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei jetzt veröffentlichten Beschlüssen vom 20.4.2021 (XIII ZB 36/20 und XIII ZB 63/20) erneut seine Anforderungen an die Begründung der beantragten Haftdauer in Haftanträgen klargestellt und unterinstanzliche Haftentscheidungen aufgehoben: Zwar sei eine nähere Erläuterung des erforderlichen Zeitaufwands für sicherheitsbegleitete Abschiebungen nicht geboten, so der BGH im Verfahren XIII ZB 36/20, wenn die beantragte Haft sechs Wochen nicht überschreite. Allerdings müsse sich die antragstellende Behörde im Haftantrag auch darauf berufen, dass eine sicherheitsbegleitete Abschiebung geplant sei. Bei einer geplanten unbegleiteten Abschiebung innerhalb Europas, so der BGH im Verfahren XIII ZB 63/20, müsse schon bei einer Haftdauer von drei Wochen eine nähere Erläuterung des für die Flugbuchung benötigten Zeitraums und der daraus folgende notwendigen Haftdauer erfolgen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871