Das Verwaltungsgericht Köln hat laut einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2021 eine Klage auf Offenlegung der Positionsdaten eines deutschen Marineschiffs, das 2017 an einer EU-Überwachungsmission im Mittelmeer teilgenommen hatte, abgelehnt. Die Positionsdaten des Schiffs seien geheimhaltungsbedürftig, eine Offenlegung könne die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
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