Anspruch auf Einreise nach Asylantragstellung und Selbsteintritt

Stellt ein Ausländer nach einer Einreiseverweigerung an der deutschen Grenze aus der Zurückschiebungshaft heraus einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Ausübung des Selbsteintrittsrechts ablehnt, dann muss dem Ausländer anschließend die Einreise nach Deutschland gestattet werden, sagt das Verwaltungsgericht München in seinem Beschluss vom 21. November 2024 (Az. M 26b E 24.33644). Eine zunächst auf aufenthaltsrechtlicher Grundlage, nämlich gemäß Art. 14 des Schengener Grenzkodex in Verbindung mit § 15 AufenthG erlassene Einreiseverweigerung erledige sich durch eine anschließend gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG erlassene Einreiseverweigerung, von der allerdings gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG nach Ausübung des Selbsteintrittsrechts und Ablehnung des Asylantrags zwingend abzusehen sei, so dass sich aus § 18 Abs. 1 AsylG im Ergebnis ein Anspruch auf vorläufige Gestattung der Einreise ergebe. Aus § 14 Abs. 3 AsylG, wonach die Stellung eines Asylantrags der Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft nicht entgegenstehe, folge nichts anderes, weil diese Vorschrift zur Frage der Fortdauer der Einreiseverweigerung gerade keine Regelung treffe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871