Anspruch auf Einreise nach Asylantragstellung und Selbsteintritt

Stellt ein Ausländer nach einer Einreiseverweigerung an der deutschen Grenze aus der Zurückschiebungshaft heraus einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Ausübung des Selbsteintrittsrechts ablehnt, dann muss dem Ausländer anschließend die Einreise nach Deutschland gestattet werden, sagt das Verwaltungsgericht München in seinem Beschluss vom 21. November 2024 (Az. M 26b E 24.33644). Eine zunächst auf aufenthaltsrechtlicher Grundlage, nämlich gemäß Art. 14 des Schengener Grenzkodex in Verbindung mit § 15 AufenthG erlassene Einreiseverweigerung erledige sich durch eine anschließend gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG erlassene Einreiseverweigerung, von der allerdings gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG nach Ausübung des Selbsteintrittsrechts und Ablehnung des Asylantrags zwingend abzusehen sei, so dass sich aus § 18 Abs. 1 AsylG im Ergebnis ein Anspruch auf vorläufige Gestattung der Einreise ergebe. Aus § 14 Abs. 3 AsylG, wonach die Stellung eines Asylantrags der Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft nicht entgegenstehe, folge nichts anderes, weil diese Vorschrift zur Frage der Fortdauer der Einreiseverweigerung gerade keine Regelung treffe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871