Werden beim Erlass einer Rückkehrentscheidung im Fall minderjähriger Asylsuchender familiäre Bindungen und das Kindeswohl nicht berücksichtigt, ist die Abschiebungsandrohung rechtswidrig und daher aufzuheben, sagt das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom 3. Mai 2023 (Az. 7 A 285/22). Dies folge aus der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Beschluss vom 15. Februar 2023, Rs. C-484/22), wonach das Wohl des Kindes und seine familiären Bindungen bereits in dem Verfahren geschützt werden müssten, das zum Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen einen Minderjährigen führt, und es nicht genüge, wenn der Minderjährige diese beiden geschützten Interessen im Rahmen eines nachfolgenden Verfahrens betreffend den Vollzug dieser Rückkehrentscheidung geltend machen könne, um gegebenenfalls eine Aussetzung deren Vollzugs zu erwirken.
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