Bei unbegleiteten Minderjährigen regelmäßig keine Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet

Erfrischend deutlich äußert sich das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Beschluss vom 2. Januar 2024 (Az. AN 10 S 23.31732) zu den besonderen Verfahrensgarantien für unbegleitete minderjährige Schutzsuchende. Eine Ablehnung eines von einem unbegleiteten Minderjährigen gestellten Asylantrags als offensichtlich unbegründet sei gegen den Wortlaut von § 30 AsylG in der Regel nicht zulässig, weil gemäß Art. 25 Abs. 6 EU-Asylverfahrensrichtlinie das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen sei und nach Art. 25 Abs. 6 lit. a) EU-Asylverfahrensrichtlinie eine Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß Art. 31 Abs. 8 EU-Asylverfahrensrichtlinie, und damit eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet, nur in Betracht komme, wenn der Schutzsuchende aus einem sicheren Herkunftsstaat eingereist sei, einen Folgeantrag gestellt habe oder er eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstelle. Der für die Beurteilung der Minderjährigkeit maßgebliche Zeitpunkt sei weder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch der Zeitpunkt der Entscheidung über den Asylantrag, und auch nicht der Zeitpunkt der Anhörung, sondern der Zeitpunkt der Einreise des unbegleiteten Minderjährigen in die Europäische Union. Dies habe nichts mit der von „tiefem Misstrauen in staatliches Handeln“ geprägten Argumentation des Betroffenen zu tun, dass die Behörden es sonst in der Hand hätten, eine Entscheidung zu verzögern, sondern mit der Formulierung in Art. 2 lit. l der EU-Qualifikationsrichtlinie, die auf den Zeitpunkt der Einreise abstelle.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871