Berufungszulassung nach Gehörsverstoß durch pauschale Bezugnahmen

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat in seinem Beschluss vom 1. April 2025 (Az. 4 LZ 401/24 OVG) die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil wegen eines Gehörsverstoßes (§ 138 Nr. 3 VwGO) zugelassen, weil das Verwaltungsgericht sein Urteil gemäß § 77 Abs. 3 AsylG ausschließlich durch Bezugnahmen auf den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge begründet hatte. Eine vollständige Bezugnahme auf die Behördenentscheidung ohne jede Ergänzung sei zwar zulässig, wenn im Klageverfahren nicht mehr als im Verwaltungsverfahren zu erörtern sei, eine bloße Bezugnahme genüge dem Begründungserfordernis allerdings dann nicht mehr, wenn sich die Begründung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht zu allen Teilen des verfolgten Klagebegehrens verhalte oder wenn das Vorbringen des Klägers im gerichtlichen Verfahren, sei es durch schriftsätzliche Klagebegründung, sei es im Rahmen der mündlichen Verhandlung, in wesentlicher Hinsicht ergänzt worden sei.

In dem Verfahren hatte der Kläger sein bisheriges Vorbringen in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wesentlich ergänzt und hatte bestimmte Aspekte erstmals vorgetragen. Es liegt auf der Hand, dass sich das Gericht in seinem Urteil mit diesem neuen Vortrag hätte beschäftigen müssen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871