Blaue Karte EU für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Juni 2021 (Az. 1 B 25.21) die Revision in einem Verfahren zugelassen, in dem zuvor das OVG Bautzen (Urteil vom 11. Februar 2021, Az. 3 A 973/19) zu § 18b AufenthG entschieden hatte, dass es für eine ihrer Qualifikationen angemessene Beschäftigung einer Fachkraft ausreiche, wenn die Fachkraft mit akademischer Ausbildung unabhängig von der Fachrichtung des Studiums die mit der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für ihre Beschäftigung zumindest teilweise oder mittelbar benötige. Das BVerwG hält die Frage, ob bzw. in welchem Umfang nach § 18b Abs. 2 Satz 1 AufenthG ein fachlicher Zusammenhang zwischen der durch eine akademische Ausbildung erworbenen Qualifikation und einer nachfolgenden fachfremden Beschäftigung bestehen müsse, für grundsätzlich klärungsbedürftig.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871