An einem in mehrfacher Hinsicht überspezifischen Dementi versucht sich die Bundesregierung am 11. Februar 2025 in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14946) auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag, in der es unter anderem um rechtswidrige Abschiebungen aus Deutschland ging. Zur ihr gestellte Frage, ob der Bundesregierung aus den Jahren 2021 bis 2024 Abschiebungen bekannt seien, die trotz eines laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens oder entgegen einer anders lautenden Gerichtsentscheidung vollzogen wurden, führt sie sinngemäß aus (S. 21), dass ihr keine von der Bundespolizei vollzogenen Abschiebungen bekannt seien, in denen rechtzeitig bekannt gewesen sei, dass ein laufendes Asyl- oder Gerichtsverfahren oder eine anderslautende Gerichtsentscheidung vorlagen; im Übrigen seien ohnehin die Länder für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständig. Der HRRF-Newsletter hat mehrfach über rechtswidrige Abschiebungen berichtet, zuletzt in Ausgabe Nr. 180.
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