Angekündigt war es bereits, nun sind Klage und Eilantrag einer Afghanin bekannt geworden, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Oktober 2023 eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan erhalten hatte und die vor dem Verwaltungsgericht Berlin erreichen will, dass ihr ein bislang lediglich in Aussicht gestelltes Visum zur Einreise nach Deutschland tatsächlich erteilt wird. CDU-Politiker fordern bereits seit einiger Zeit, bereits erteilte Aufnahmezusagen nach Möglichkeit zu widerrufen, in den Koalitionsvertrag (dort S. 93) hat es diese Absicht ebenso geschafft.
Präzedenzlos ist es nicht, einen Anspruch auf Visumerteilung beim Verwaltungsgericht Berlin auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzen zu wollen, siehe etwa den Beschluss vom 28. Dezember 2023 (Az. 38 L 510/23 V). Der zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ergangene negative Beschluss vom 10. Oktober 2024 (Az. 4 K 199/23 V) war anders gelagert, weil dort gerade keine Aufnahmezusage vorlag.
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