In einem aktuellen Blog-Beitrag bespricht Rechtsanwalt Marcel Keienborg das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Februar 2024 (Rs. C-216/22), in dem es um die Zulässigkeit von Folgeanträgen nach Urteilen des Gerichtshofs geht, und erläutert mögliche Auswirkungen auf die Stellung und Erfolgsaussichten von Folgeanträgen. Christel Querton erläutert in einem Beitrag im Verfassungsblog die Bedeutung der derzeit am Europäischen Gerichtshof anhängigen verbundenen Vorabentscheidungsverfahren C-608/22 und C-609/22, in denen es um die Anforderungen an die Annahme von Verfolgung aufgrund des Geschlechts und wegen einer Kumulierung diskriminierender Handlungen und Maßnahmen geht; die Verfahren betreffen schutzsuchende Frauen aus Afghanistan, die Schlussanträge des Generalanwalts liegen bereits vor.
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