Das schreiben die Anderen

In einem aktuellen Blog-Beitrag bespricht Rechtsanwalt Marcel Keienborg das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Februar 2024 (Rs. C-216/22), in dem es um die Zulässigkeit von Folgeanträgen nach Urteilen des Gerichtshofs geht, und erläutert mögliche Auswirkungen auf die Stellung und Erfolgsaussichten von Folgeanträgen. Christel Querton erläutert in einem Beitrag im Verfassungsblog die Bedeutung der derzeit am Europäischen Gerichtshof anhängigen verbundenen Vorabentscheidungsverfahren C-608/22 und C-609/22, in denen es um die Anforderungen an die Annahme von Verfolgung aufgrund des Geschlechts und wegen einer Kumulierung diskriminierender Handlungen und Maßnahmen geht; die Verfahren betreffen schutzsuchende Frauen aus Afghanistan, die Schlussanträge des Generalanwalts liegen bereits vor.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871