Im Verfassungsblog analysieren Valentin Feneberg und Paul Pettersson das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Juli 2024 (Az. 14 A 2847/19.A) zur Nichtgewährung subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge (siehe HRRF-Newsletter Nr. 155) und meinen, dass das Gericht eigentlich nichts Neues festgestellt hat, dass die große Aufmerksamkeit, die insbesondere die Pressemitteilung des Gerichts vom 22. Juli 2024 erregt hat, nicht gerechtfertigt ist, und dass das Gericht mit den von ihm zitierten Lageberichten und Quellen mindestens sehr selektiv umgeht.
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