Dublin/Italien: Anordnung der aufschiebende Wirkung der Klage wegen fehlender Aufnahmebereitschaft

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht in seinem Beschluss vom 28. Februar 2023 (Az. 1a L 180/23.A) von einer fehlenden Aufnahmebereitschaft Italiens aus und gewährt einstweiligen Rechtsschutz, weil entgegen § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG nicht feststehe, dass die Überstellung durchgeführt werden könne. Die optimistische Vermutung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, binnen sechs Monaten könnten Abschiebungen wieder durchgeführt werden, entbehre einer belastbaren Grundlage und gebe keinen Anlass, von einer hinreichenden Überstellungswahrscheinlichkeit auszugehen. Ähnlich sieht es die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg in ihrem Beschluss vom 11. Januar 2023 (Az. 12 L 1219/22.A), bereits im HRRF-Newsletter Nr. 80 wurde über einen ähnlichen Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 5. Januar 2023 (Az. 1a L 1642/22.A) berichtet.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871