EGMR erlässt vorläufige Maßnahme gegen Griechenland

Die NGO I Have Rights berichtet auf ihrer Website und bei X/Twitter über eine vorläufige Maßnahme, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Verfahren 2868/24 (H.T. u. M.T. gg. Griechenland) am 5. Februar 2024 gegen Griechenland erlassen hat, weil die Beschwerdeführerin und ihr Kind im „Closed Controlled Access Centre (CCAC)“ Samos unter menschenrechtswidrigen Bedingungen untergebracht waren. Der Gerichtshof hat Griechenland dazu verpflichtet, die Beschwerdeführerin und ihr Kind in einer sicheren und angemessenen Umgebung unterzubringen und sicherzustellen, dass sie Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser, Kleidung und medizinischer Versorgung haben. Die NGO I Have Rights hatte bereits im August 2023 einen umfangreichen Bericht über die menschenunwürdigen Lebensbedingungen in dem Lager auf der griechischen Insel berichtet.

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ISSN 2943-2871