Mit Urteil vom 13. Juli 2021 (Az. 25244/18) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil vom 14. November 2019 in derselben Rechtssache aufgehoben, in dem Finnland nach Abschiebung und Tod eines Irakers wegen einer Verletzung von Art. 3 EMRK verurteilt worden war. Offenbar hatten Angehörige den Tod des Abgeschobenen vorgetäuscht und eine entsprechende Urkunde gefälscht, um aufenthaltsrechtliche Vorteile in Finnland zu erlangen.
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