Seit der Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens in Libyen im Oktober 2020 hat sich die Sicherheitslage in Libyen allgemein verbessert, meint der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 13. Juli 2023 (Az. 4677/20, A.A. gegen Schweden). Es bestehe daher kein Grund, die Schlussfolgerung schwedischer Behörden und Gerichte in Frage zu stellen, dass die Lage in Libyen nicht so ernst sei, dass alle libyschen Staatsangehörigen, die Asyl suchen, internationalen Schutz benötigten. Der EGMR hat zu diesem Urteil auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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