Die Asylkoordination Österreich berichtet am 12. August 2025 darüber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine einstweilige Anordnung gegen Österreich erlassen hat, die es dem Land untersagt, eine für diesen Tag geplante Abschiebung nach Syrien zu vollziehen. Österreich hatte bereits Anfang Juli eine Abschiebung nach Syrien durchgeführt, die damals abgeschobene Person gilt seitdem als vermisst, worauf sich der Gerichtshof in seiner Anordnung auch bezogen haben soll. Für den österreichischen Innenminister ist die einstweilige Anordnung derweil „keine Überraschung“, sondern „absolut nichts Ungewöhnliches“.
Es kommt wohl auf die Perspektive an, ob eine einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Tagesgeschäft gehört oder nicht. Laut Asylkoordination Österreich wurden einstweilige Anordnungen des EGMR mit Bezug auf Österreich seit 2021 136 Mal beantragt, aber nur zweimal gewährt.
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