Einreiseverbot gegen ehemaligen Guantánamo-Häftling aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf berichtet in einer Pressemitteilung vom 22. November 2023 über sein Urteil vom selben Tag (Az. 7 K 193/22, der Volltext liegt noch nicht vor), in dem es einer Klage des ehemaligen Guantánamo-Gefangenen Mohamedou Ould Slahi gegen ein im Jahr 2000 von der Ausländerbehörde Duisburg verhängtes Einreise- und Aufenthaltsverbot stattgegeben hat. Das Einreise- und Aufenthaltsverbot, das nach einer Verurteilung wegen Sozialleistungsbetruges verhängt worden war, könne nicht wegen eines Terrorismusverdachts aufrechterhalten, verlängert oder neu erlassen werden, der nicht Gegenstand der ursprünglichen Ausweisungsentscheidung gewesen sei.

Art. 11 der EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG über die maximale Länge der Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten gelte auch für Altfälle und bestimme, dass die Dauer eines Einreiseverbots grundsätzlich fünf Jahre nicht überschreiten dürfe. Anderes gelte zwar dann, wenn der Drittstaatsangehörige eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstelle, für diese Prognoseentscheidung sei aber nur auf die Gefahr abzustellen, die mit der ursprünglichen Ausweisung bekämpft werden sollte. Andere oder später eintretende Umstände, die nicht Gegenstand der Ausweisungsverfügung gewesen seien, könnten im Rahmen der Befristungsentscheidung nicht berücksichtigt werden.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871